In Zürich hat ein Aktionshaus eine Rückentätowierung versteigert. Der Käufer hat sich das Recht gesichert, den Rücken des Tattooträgers bis zu vier Wochen im Jahr ausstellen zu können. Außerdem darf der Käufer über den Tod des Tätowierten hinaus über die Haut verfügen.
Tätowierte Haut über den Tod hinaus verkauft
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