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Fahrzeug geht in Staatsbesitz über

11. Juni 2008

Trunkenheit am Steuer bekommt dem Autofahrer in Italien mit dem neuen Gesetz nun noch schlechter als je zuvor. Wie in vielen Ländern Europas liegt auch in Italien die Grenze zwischen erlaubten und verbotenen Alkoholgehalt bei 0,5 Promille. Schon bisher gab es bei Gesetzesübertretungen saftige Geldstrafen und Gefängnis.

Mit dem neuen Gesetz wurde unter anderem nun eingeführt, dass ab 1,5 Promille das Auto enteignet wird und in den Staatsbesitz übergeht. Dieser wird die Fahrzeuge allem Anschein nach zukünftig versteigern. Der Erlös dafür fließt in die Staatskasse. Diese Vorgehensweise wird auch bei Ausländern angewandt.


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